Was bedeutet die Erlaubnis (allowed) durch das Schweizer Bildungs- und Kulturdepartement (LU-CH) für unsere Studierenden und Partner?
- International Academy
- 4. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass unsere Institution vom Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern (LU-CH) die Erlaubnis (Allowed) erhalten hat, unabhängig zu operieren und Diplome im eigenen Namen auszustellen. Diese wichtige Erlaubnis, die gemäss dem Schweizer Privatrecht erteilt wurde, bietet bedeutende Vorteile für unsere Studierenden, Absolventen und internationalen Partner.
Der offizielle Wortlaut der kantonalen Behörde lautet:
Wir „sind eine Institution, die nach schweizerischem Privatrecht organisiert ist. Als solche ist die Institution berechtigt, Unterricht anzubieten sowie private Diplome in ihrem eigenen Namen auszustellen.“
Diese Erlaubnis bedeutet für unsere Gemeinschaft konkret:
Wir sind zu 100 % legal in der Schweiz tätig
Unsere Bildungsaktivitäten – einschliesslich Unterricht, Prüfungen und der Ausstellung von Diplomen – basieren vollständig auf dem Schweizer Privatrecht. Wir sind erlaubt, als eigenständige Bildungseinrichtung zu agieren.
Wer sind wir?
Wir sind eine unabhängige private Bildungseinrichtung, die nach Schweizer Privatrecht organisiert ist. In der Schweiz betreiben wir zwei akademische Institutionen:
ISBM Business School in Luzern
OUS International Academy in Zürich
Unsere internationale Präsenz umfasst:
SIU – Swiss International University in Bischkek (Kirgisistan)
ISB – International Swiss Business Institute in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate)
Alle genannten Institutionen gehören zu unserem Bildungsnetzwerk und handeln unter der gleichen Philosophie: Transparenz, Qualität und internationale Bildungsstandards mit Schweizer Basis.

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